Corona-Selbsttests – Information für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Ausbildungsbetriebe

Als Maßnahme zur Bekämpfung von Covid-19 besteht an den Schulen in NRW eine Testpflicht.

Hierzu führen wir zweimal in der Woche sogenannte Selbsttests durch. Die Tests werden von den Schülerinnen und Schülern selbst am eigenen Sitzplatz durchgeführt. Dies geschieht zu Beginn des Unterrichts. Dabei achtet die Lehrkraft auf die richtige Durchführung und auf die Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz.

Schülerinnen und Schüler, die dieser Testpflicht nicht nachkommen werden vom Unterricht ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf individuelle Betreuung im Rahmen eines Distanzunterrichtes.

Was passiert, wenn ein Testergebnis positiv ist?

Die Fehlerquote bei einem Selbsttest ist höher als bei PCR-Tests, die nur von medizinischem Personal durchgeführt werden. Deshalb bedeutet ein positives Testergebnis noch nicht, dass eine Infektion vorliegt. Um sicher zu gehen, handeln Sie wie folgt:

  • Klären Sie mit der Lehrkraft, wie Sie den Heimweg antreten können (kein ÖPNV).
  • Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin.
  • Kommen Sie erst wieder zur Schule, wenn Ihnen ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests mitgeteilt wurde.

Wichtiger Hinweis:

Die Tests ersetzen nicht die allgemeinen Regeln zum Infektionsschutz (Maske tragen, Abstand halten, Lüften).
Sie sind aber eine sinnvolle Ergänzung, um die Pandemie einzudämmen.


Weiterführende Informationen:

Eine Kurzanleitung zu den unterschiedlichen Selbsttests (Roche bzw. Siemens) finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Videos zur Durchführung des Tests finden Sie hier:

https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/